Nur eine Handvoll Sicherheitsunternehmen im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) erfüllen bislang den neuen Teil der DIN 77200, die FGS Fair Guards Security GmbH aus Eichenzell ist eines davon.
Das Angebot von Sicherheitsunternehmen in Deutschland ist sehr groß. Damit ein gewisses Minimum an Qualitätsstandards von allen Unternehmen der Branche eingehalten werden, wurde die DIN 77200 im Jahr 2017 novelliert. Im 1. Teil wurden allgemeine Anforderungen an Sicherheitsdienstleister gestellt. Ohne die Zertifizierung nach dieser Norm können sich Sicherheitsunternehmen nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.
Erweiterte Anforderungen in Teil 2
Im Juli 2022 trat nun der 2. Teil mit erweiterten Anforderungen an Sicherheitsdienstleister in Kraft, die DIN 77200-2:2020-07. Die FGS Fair Guards Security GmbH hat sich sofort erfolgreich einer Überprüfung gestellt und das Zertifikat erhalten. Der BDSW listet auf seiner Webseite alle zertifizierten Mitgliedsunternehmen auf, aber nur 1% der Unternehmen sind gemäß dieser Liste bereits im Besitz des neuen Zertifikats des 2. Teil (Stand 04/2023).
Qualität auf ganzer Linie
Die FGS Fair Guards Security GmbH ist aber nicht nur fachlich spitze, sondern arbeitet stets an höchster Kundenzufriedenheit. Hierfür wurde das Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2015 implementiert und ebenfalls erfolgreich zertifiziert. Inhaber Stefan Ketterer zeigt sich stolz auf sein Team: „Alle Zertifikate sind zeitlich begrenzt und somit war neben dem neuen Zertifikat 77200-2 für Sicherheitsdienstleister auch das Qualitätsmanagementzertifikat ISO 9001 wieder zu erneuern. Die gesamte Fair Guards Familie hat die Überprüfung mit Bravour gemeistert.“
Überregionale Qualität
Mit der erfolgreichen Zertifizierung hat die FGS Fair Guards Security GmbH den aktuellen Nachweis erbracht, dass sie nicht nur allgemeine und erweiterte Anforderungen an Sicherheitsdienstleister erfüllt, sondern auch dauerhaft kundenorientierte Qualität erbringt. Dies kommt allen Kunden in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern und demnächst auch in Nordrhein-Westfalen zugute.
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